Haftpflichtversicherung
für Wassersportfahrzeuge
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Inhaltsübersicht
- Versicherungen
| Versichertes
Risiko / Schadenereignisse in Deutschland, im Ausland, |
| Gemietete,
geliehene oder gecharterte Wasserfahrzeuge, Trailer, Wasserski
o. ä., Wassersportgeräte |
| Mitversicherte
Personen, Risikobegrenzungen |
| Vermögensschäden,
Mietsachschäden, Gewässerveränderungen |
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Bedingungen
für die Kaskoversicherung von Wassersportfahrzeugen
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versichern
Sie Ihr Boot/ Yacht
| Die Versicherung
gilt innerhalb des vereinbarten Geltungsbereiches. |
Versicherungsschutz
besteht auch während des Aufenthaltes
außerhalb des Wassers, des Anlandnehmens und Zuwasserlassens. |
| Land-
und Fährtransporte innerhalb Europas sind mitversichert. |
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Besondere
Bedingungen für die Skipperhaftpflichtversicherung
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Der
Versicherungsnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass
| ein berechtigter
Fahrer bzw. Lenker das Boot führt |
| Außerdem
darf der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person
es nicht wissentlich ermöglichen, dass das Boot von einem
unberechtigten Fahrer bzw. Lenker gebraucht wird. |
| der Fahrer
bzw. Lenker das Boot nur mit der behördlich vorgeschriebenen
Fahrerlaubnis benutzt. |
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Versicherungsbedingungen
zu Ihrer Gruppen-Unfallversicherung
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Sie als Versicherungsnehmer
sind unser Vertragspartner
| Versicherte
Person können Sie oder jemand anderer sein, |
| das
hängt von den getroffenen Vereinbarungen ab. |
Wir als
Versicherer erbringen die vertraglich vereinbarten
Leistungen. |
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Sie erreichen uns
auch unter: www.bootsversicherung-domroese.de
- www.yachtversicherung-berlin.de
- www.yachtversicherung-brandenburg.de
- www.domroese.org |